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   BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 13.87   

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https://dejure.org/1987,10639
BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 13.87 (https://dejure.org/1987,10639)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 4 B 13.87 (https://dejure.org/1987,10639)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 4 B 13.87 (https://dejure.org/1987,10639)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ergeben der Verbindlichkeit und des Kriteriums der Überleitbarkeit eines baurechtlichen Planes aus dem Namen oder dem Inhalt eines Baulinienplanes - Annahme einer verbindlichen Planung auf Grund eines allgemeinen Bebauungsplanes - Erörterung der Rechtsauffassung eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 13.87
    Das rechtliche Gehör umfaßt nicht einen Anspruch der Beteiligten auf ein vor Erlaß der Entscheidung zu führendes Rechtsgespräch (Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 13.87
    Auch diese Rüge führt die Beschwerde nicht zum Erfolg: Wenn ein Urteil so spät abgefaßt wird, daß der Zusammenhang zwischen dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und der Beratung mit den schriftlichen Urteilsgründen nicht mehr gewährleistet ist, kann ein Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO vorliegen, der gemäß § 133 Nr. 5 VwGO mit der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden kann (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25, Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 13.87
    Ein solcher Mangel kann jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht aber mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82

    Urteilsgründe - Berufung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 13.87
    Auch diese Rüge führt die Beschwerde nicht zum Erfolg: Wenn ein Urteil so spät abgefaßt wird, daß der Zusammenhang zwischen dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und der Beratung mit den schriftlichen Urteilsgründen nicht mehr gewährleistet ist, kann ein Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO vorliegen, der gemäß § 133 Nr. 5 VwGO mit der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden kann (Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25, Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 11.06.1987 - 4 CB 17.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Der vorliegende Fall bietet keinen Anlaß zu weiterführenden rechtlichen Erörterungen: Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 28. Februar 1986 (VGH Nr. 26 B 83 A. 1592; vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 10. März 1987 - BVerwG 4 B 13.87 -), auf das das Berufungsgericht im hier angegriffenen Urteil Bezug genommen hat, war den Prozeßbevollmächtigten des Klägers bekannt.

    Die hiergegen vorgebrachten Angriffe der Beschwerde, mit denen insbesondere eine Fehldeutung des Begriffs "Generalbaulinienplan" sowie unrichtige Anwendung der Bayerischen Bauordnung i.d.F. von 1901 geltend gemacht wird, lassen keine in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähige Rechtsfrage des Bundesrechts erkennen (vgl. insoweit auch den den Prozeßbevollmächtigten des Klägers bekannten Beschluß des Senats vom 10. März 1987 - BVerwG 4 B 13.87 -).

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